Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion hat in einer Pressemitteilung am gestrigen „Welt-Down-Syndrom-Tag“ „[…] die von der Landesregierung geplante neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht an Grundschulen sowie an der neuen Förderschulordnung […]“ kritisiert, zu der die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) einige Klarstellungen vornehmen möchte.
„Eine explizite „Schulordnung für den inklusiven Unterricht an Grundschulen“ ist in Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Die neue Schulordnung für den inklusiven Unterricht an öffentlichen Schulen (InSchO) schließt zukünftig alle Schularten gleichermaßen mit ein.
Weitere Regelungen sind in der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen (FöSchO) vorgenommen worden, da eine Novellierung nach über zwanzig Jahren überfällig ist“, stellt Stefan Jakobs klar.
GEW-Landesvorsitzender Klaus-Peter Hammer findet indes deutliche Worte: „Die CDU Fraktion sollte wissen, dass die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland alle Bundesländer dazu verpflichtet, das inklusive Schulsystem konkret auszugestalten.“ Dabei geht es keineswegs um eine „[…] ideologische Gleichmacherei […] oder […] eine Inklusionsideologie mit der Brechstange […], wie es in der Pressemitteilung der CDU-Fraktion formuliert wird.
Beim Ausbau der schulischen Inklusion geht es um gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler und damit um mehr Bildungsgerechtigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe und nicht um eine Gleichmacherei“, so GEWLandesvorsitzender Klaus-Peter Hammer.
Stefan Jakobs, der als Förderschullehrer Vorsitzender des Hauptpersonalrats Förderschulen ist, stellt jedoch klar, dass „[...] ein gut strukturiertes sowie flächendeckend inklusives Schulsystem mehr Mittel sowie Personal erfordert, da es den Ausbau der schulischen Inklusion nicht zum Nulltarif geben kann.“
Ansprechpartner: Dr. Ehsan Braner (0151 540 426 30,
Mainz, 22. März 2024