UN-BRK im Land Berlin
2023 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal überprüft, wie Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzt. Aus diesem Anlass diskutierten am 06. September 2024 rund 130 Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und den Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Berliner Abgeordnetenhaus unter dem Titel „Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ über die Umsetzung der UN-BRK im Bundesland.
„Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen“, eröffnete Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Nun gilt es in jedem Politikfeld die vielen großen und kleinen Schritte zu gehen, die zur Umsetzung der Konvention notwendig sind.“
Die Monitoring-Stelle Berlin hatte gemeinsam mit den inklusionspolitischen Sprecher*innen der demokratischen Fraktionen in den Plenarsaal des Abgeordnetenhauses geladen. In kurzen Grußworten stellten Björn Wohlert (CDU), Lars Düsterhöft (SPD), Cathrin Wahlen (Bündnis90/ Die Grünen) und Katina Schubert (Die Linke) die Bedeutung der Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Inklusionspolitik in Berlin hervor. Der Konferenztag müsse als Bestandsaufnahme genutzt werden, um einen Fahrplan für die nächsten Jahre aufzustellen.
„Wir stehen nicht dort, wo wir stehen sollten“
In Gesprächsrunden unter Beteiligung von Parlamentarier*innen, Vertreter*innen der Verwaltung, der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und Mitgliedern des Landesbehindertenbeirats wurde in vier Foren über die Themen inklusive Arbeit und Ausbildung, die Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen, inklusive Schulbildung und politische Partizipation diskutiert.
In der Abschlussrunde ließ Aziz Bozkurt, Staatssekretär für Soziales, die Themen und Ergebnisse der Konferenz Revue passieren: „In den Foren wurde sehr deutlich: Wir haben überall Parallelsysteme, Parallelgesellschaften. Im Kern geht es darum, dass wir diese überwinden müssen. Wir stehen nicht dort, wo wir stehen sollten.“ Das Schlusswort hatte Kathrin Geyer für den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen: „Die Akzeptanz unterschiedlicher Menschen ist wichtig. Beratende und Lehrerende können nicht schon, wenn die Tür aufgeht, wissen, was jemand braucht.“ Sie wies darauf hin, dass die jeweiligen individuellen Bedarfe unbedingt beachtet werden müssten, um Inklusion in allen Lebensbereichen zu erreichen.
Kooperatives Vorgehen ist einzigartig
Die Monitoring-Stelle zieht ein positives Fazit: „Das starke Interesse, dass wir in der Vorbereitung und während der Durchführung der Veranstaltung erfahren haben, zeigt, dass die Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland allgemein als handlungsleitend angesehen werden“, so Frieder Kurbjeweit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle Berlin. „Dass sich die vier inklusionspolitischen Sprecher*innen fraktionsübergreifend für dieses Anliegen stark machen und dafür Sorge getragen haben, dass die Rechte der Berliner*innen mit Behinderungen im Plenarsaal des Landesparlaments diskutiert werden, ist ein außerordentlich starkes, im Ländervergleich beispielloses Signal. In allen Foren haben wir heute starke Redebeiträge von Betroffenen gehört, die ihre Rechte von der Landespolitik einfordern. Auch das Interesse von Seiten der Senatsverwaltungen an der Veranstaltung war groß. Dies ist ein wichtiges Zeichen in Richtung eines Disability Mainstreaming in Berlin.“, so Kurbjeweit. Im nächsten Jahr steht die Fortschreibung des Maßnahmenplans „Berlin inklusiv“ an. Dann müssten alle Verwaltungen wirkungsvolle Maßnahmen zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einbringen.
Der Nachbericht zur Konferenz ist unter folgendem Link abrufbar: Nachbericht: „Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“
WEITERE INFORMATIONEN
Konferenzbroschüre: Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung? (PDF, 474 KB)
Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni | Assistentin der Leitung
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